Betriebsfähigkeit durch serviceorientiertes Management sichern
Betriebsfähigkeit als Serviceergebnis definieren
Betriebsfähigkeit aus Sicht des Servicemanagements ist erreicht, wenn eine vereinbarte Leistung für Nutzer und Kerngeschäft tatsächlich nutzbar ist und bei Abweichungen verlässlich gesteuert werden kann. Maßgeblich ist damit nicht die isolierte Verfügbarkeit einzelner Systeme, Anlagen oder Dienstleister. Entscheidend ist die vollständige Servicewirkung vom Bedarf über die Leistungserbringung bis zum Ergebnis. Das Rahmenwerk Information Technology Infrastructure Library liefert hierfür bewährte Prinzipien, die sich auch auf Facility-Management-Services übertragen lassen. Eine technische Anlage kann verfügbar sein und der zugehörige Service dennoch ausfallen, wenn beispielsweise eine Berechtigung, ein Prozessschritt, eine Information oder eine notwendige personelle Leistung fehlt. Umgekehrt kann ein Service trotz Ausfall einer einzelnen Komponente weiter betriebsfähig sein, wenn eine vorbereitete Ersatzlösung greift. Für jeden wesentlichen Service sollten deshalb die Zustände betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig und nicht betriebsfähig definiert werden. Dazu gehören Leistungsinhalt, Servicezeit, Nutzerkreis, Priorität, Abhängigkeiten, zulässige Einschränkungen und Wiederherstellungsanforderungen. Ergebnis ist ein Serviceversprechen, das nicht nur beschreibt, was angeboten wird, sondern auch, unter welchen Bedingungen der Service als tatsächlich verfügbar und wieder freigegeben gilt.
