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ITIL: Mitbestimmung

Facility Management: ITIL. » Strategie » Mitbestimmung

Ein Framework für IT-Service-Management unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerrechte

Ein Framework für IT-Service-Management unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerrechte

ITIL (Information Technology Infrastructure Library) ist ein weltweit anerkanntes Framework für das IT-Service-Management (ITSM). Es bietet Unternehmen eine strukturierte Herangehensweise zur Planung, Bereitstellung, Überwachung und Optimierung von IT-Diensten. Da ITIL-Prozesse direkte Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation, den Datenschutz und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden haben, ist die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein entscheidender Aspekt bei der Einführung und Umsetzung. Die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß BetrVG ist daher unverzichtbar, um sicherzustellen, dass ITIL-Prozesse sozialverträglich, rechtskonform und transparent gestaltet werden. Betriebsvereinbarungen, klare Kommunikationsstrukturen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind die Grundlage für eine erfolgreiche Implementierung von ITIL im Einklang mit den Interessen der Mitarbeitenden.

Mitbestimmung in der ITIL-Strategie: Gemeinsam Werte schaffen

Definition

  • ITIL ist eine Sammlung von Best Practices, die eine einheitliche und effektive Verwaltung von IT-Services sicherstellen.

  • Ziel ist es, die IT-Infrastruktur so zu gestalten, dass sie den Geschäftsanforderungen optimal dient.

Kernkomponenten von ITIL

  • Service Strategy: Entwicklung von Strategien zur Ausrichtung der IT an den Geschäftsanforderungen.

  • Service Design: Gestaltung neuer IT-Dienste und deren Implementierungsprozesse.

  • Service Transition: Einführung neuer oder geänderter IT-Dienste.

  • Service Operation: Betrieb und Verwaltung von IT-Diensten.

  • Continual Service Improvement: Kontinuierliche Verbesserung der IT-Dienste.

Mitbestimmungsrechte gemäß BetrVG

  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung technischer Einrichtungen, die das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeitenden überwachen könnten.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Mitbestimmung bei der Ordnung im Betrieb, insbesondere bei der Arbeitsorganisation im Rahmen von ITIL-Prozessen.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, insbesondere bei erhöhter Arbeitsbelastung durch neue IT-Systeme.

  • § 111 BetrVG: Mitbestimmung bei Betriebsänderungen, wie z. B. der Einführung neuer ITIL-Prozesse oder Technologien.

Datenschutz

  • Einführung und Nutzung von ITIL-Systemen müssen den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen.

  • Der Betriebsrat hat gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Überwachungsrecht, um die Einhaltung des Datenschutzes sicherzustellen.

Einführung neuer IT-Systeme

  • Relevanz: ITIL erfordert oft die Einführung neuer technischer Systeme, die potenziell Mitarbeitende überwachen könnten.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG Mitspracherechte.

  • Praxisbeispiel: Bei der Einführung eines Incident-Management-Systems stellt der Betriebsrat sicher, dass keine personenbezogenen Leistungsdaten der Mitarbeitenden erfasst werden.

Arbeitsorganisation

  • Relevanz: Standardisierte ITIL-Prozesse verändern häufig die Arbeitsweise und Aufgabenbereiche der Mitarbeitenden.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Ordnung im Betrieb.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert klare Regelungen zur Vermeidung von Mehrarbeit durch neue Prozesse.

Schulung und Weiterbildung

  • Relevanz: ITIL setzt häufig neue Qualifikationen voraus, insbesondere in der Nutzung von IT-Systemen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 96 Abs. 1 BetrVG Qualifikationsmaßnahmen einfordern.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass alle betroffenen Mitarbeitenden Schulungen zu neuen ITIL-Systemen erhalten.

Arbeitsbelastung und Gesundheitsschutz

  • Relevanz: Neue ITIL-Prozesse können zu einer höheren Arbeitsbelastung führen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Mitspracherechte bei der Gestaltung des Gesundheitsschutzes.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert Maßnahmen zur Arbeitsentlastung, wie zusätzliche Personalressourcen.

Datenschutz

  • Relevanz: ITIL-Prozesse erfassen oft sensible Daten zur Überwachung von Systemen und Diensten.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat überwacht die Einhaltung des Datenschutzes gemäß DSGVO.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass nur anonymisierte Daten zur Prozessoptimierung genutzt werden.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Inhalte einer Betriebsvereinbarung: Klare Regelungen zur Einführung und Nutzung neuer IT-Systeme.

  • Datenschutz: Vorgaben zur Datenerhebung, -nutzung und -speicherung.

  • Schulung und Weiterbildung: Verpflichtung zur Qualifikation der Mitarbeitenden für ITIL-Prozesse.

  • Arbeitsbelastung: Maßnahmen zur Vermeidung von Überlastung durch neue Prozesse.

  • Transparenz und Kommunikation: Verpflichtung zu regelmäßiger Information des Betriebsrats und der Belegschaft.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

  • Transparenz: Förderung von Akzeptanz durch klare Regelungen.

  • Effizienz: Optimierung der ITIL-Prozesse ohne negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden.

  • Schutz der Belegschaft: Vermeidung von Überwachung und Überlastung.

Akzeptanz der Mitarbeitenden

  • Herausforderung: Skepsis gegenüber neuen ITIL-Prozessen.

  • Lösung: Der Betriebsrat setzt auf frühzeitige Einbindung der Mitarbeitenden und transparente Kommunikation.

Datenschutz

  • Herausforderung: Nutzung personenbezogener Daten in ITIL-Systemen.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert klare Datenschutzrichtlinien und deren regelmäßige Überprüfung.

Arbeitsbelastung

  • Herausforderung: Erhöhte Anforderungen durch neue Prozesse.

  • Lösung: Der Betriebsrat sorgt für klare Arbeitszeitregelungen und fordert Entlastungsmaßnahmen.

Schulungsbedarf

  • Herausforderung: Nicht alle Mitarbeitenden verfügen über die erforderlichen Qualifikationen.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert umfassende Schulungs- und Weiterbildungsprogramme.

Einführung eines Service-Desk-Systems

  • Problem: Das neue System überwacht die Bearbeitungszeiten der Mitarbeitenden.

  • Lösung: Der Betriebsrat stellt sicher, dass die Daten ausschließlich zur Verbesserung der Prozesse verwendet werden.

Automatisierung im Change Management

  • Problem: Automatisierte Prozesse führen zu Unsicherheiten bei den Mitarbeitenden.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert Schulungen und klärt die Aufgabenverteilung.

Kontinuierliche Prozessverbesserung

  • Problem: Regelmäßige Änderungen erhöhen die Arbeitsbelastung.

  • Lösung: Der Betriebsrat setzt eine verbindliche Einbindung in die Planungsphase durch.